Working Holiday Visum

Das deutsch-neuseeländische Working Holiday Visum erlaubt deutschen Staatsbürgern, die zwischen 18 und 30 Jahre alt sind, d.h. ihren 31. Geburtstag noch nicht überschritten haben, die Einreise nach Neuseeland, um hier einen bis zu 12-monatigen Urlaub zu verbringen. Das 12-monatige Visum wird gültig ab dem ersten Tag nach der Einreise.

Mit einem Working Holiday Visum können verschiedene Arbeiten angenommen werden, um den Aufenthalt in Neuseeland mitzufinanzieren. Dabei ist es möglich, bei einem oder verschiedenen Arbeitgebern bis zu 12 Monaten zu arbeiten. Ebenso kannst Du an einem oder mehreren "study or training" Kursen teilnehmen, wenn die Gesamtlänge von sechs Monate nicht überschritten wird.

Um das Working Holiday Visum zu beantragen, musst Du:

(1) Deutscher Staatsbürger sein.

(2) Bei der Beantragung mindestens 18 Jahre alt sein und den 31. Geburtstag noch nicht überschritten haben.

(3) Einen deutschen Reisepass besitzen, der bei der Beantragung des Visums mindestens folgende Gültigkeit besitzt: Ankunftsdatum in Neuseeland + 12 Monate Aufenthalt in Neuseeland + 3 Monate.

(4) Keine Kinder nach Neuseeland mitbringen.

Visum-Inhaber müssen bei der Einreise nach Neuseeland folgende Nachweise erbringen:

(a) Mindestens NZ$4.200 (ungefähr €2.100), um für die eigenen Lebenshaltungskosten in Neuseeland aufzukommen. Der Nachweis von Geldmitteln ist durch Reiseschecks, einen Kreditbrief der Bank oder einen Kontoauszug von einer deutschen oder neuseeländischen Bank zu erbringen.

(b) Ausreiseticket oder weitere finanzielle Mittel (zusätzlich zu den oben erwähnten NZ$4.200/€2.100), um ein Rück- oder Weiterreiseticket in Neuseeland  kaufen zu können.

(c) Umfassende Krankenversicherung, die für den Gesamtaufenthalt in Neuseeland gültig ist.

Weitere aktuelle Informationen erhältst Du bei einem Erstgespräch mit NZ work and travel und auf der Seite der deutsch-neuseeländischen Botschaft.